Freiwilligenpauschale: Meldepflicht von Vereinen
Bis Ende Februar 2026 müssen Körperschaften bzw. Vereine die im Jahr 2025 ausbezahlten Freiwilligenpauschalen und einen bestimmten Betrag übersteigende Auszahlungen dem Finanzamt melden.
Bis Ende Februar 2026 müssen Körperschaften bzw. Vereine die im Jahr 2025 ausbezahlten Freiwilligenpauschalen und einen bestimmten Betrag übersteigende Auszahlungen dem Finanzamt melden.
Die Wirtschaftskammer Österreich teilte mit, dass die im Jahr 2024 bekannt gegebenen Hebesätze und Schwellenwerte auch für 2026 unverändert gelten. Lediglich die KU 2-Hebesätze der Wirtschaftskammer Niederösterreich und Salzburg wurden gesenkt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Abzugsverbot für das Entgelt von Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person übersteigen, nicht auf die Forschungsprämie anwendbar ist.
Seit 1.1.2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer. Dazu zählen gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen und -termine, die Möglichkeit der Einbeziehung freier Dienstnehmer in Kollektivverträge sowie eine Pflicht zur Ausstellung von erweiterten Dienstzetteln.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt klar, dass Verluste aus Wechselkursschwankungen eines Fremdwährungskredits, der zur Finanzierung einer vermieteten Liegenschaft aufgenommen wurde, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Kürzlich befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, wie Zuschüsse einer Gebietskörperschaft zur Verlustdeckung an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, umsatzsteuerlich einzuordnen sind.
Erwirbt ein Unternehmer einen gebrauchten Gegenstand ohne Vorsteuerabzug von Privaten, setzt diesen dann instand und veräußert ihn weiter, kann er auf diesen Umsatz unter bestimmten Voraussetzungen die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung anwenden.
Eine fehlende E-Mail-Benachrichtigung über einen neu eingelangten Bescheid in der FinanzOnline-Databox beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der elektronischen Zustellung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat zur Frage, ob die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ab der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung „von nun an“ anwendbar ist, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen.
Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich.