
Begünstigte Sanierungsgewinnbesteuerung bei außergerichtlichen Sanierungen
Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die
Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.
Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die
Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah) ein entgeltliches Rechtsgeschäft erst dann gegeben,
wenn die Gegenleistung zumindest 75 % des Verkehrswertes der übergebenen Liegenschaft
beträgt. Diese Entscheidung sollte insbesondere bei der Übertragung von Immobilien im
Familienbereich berücksichtigt werden.
Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige
degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende
2022 verlängert.
Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung
wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.
Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022
angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.
Für 2022 gibt es in der Lohnverrechnung Änderungen aufgrund von COVID-Maßnahmen und der
ökosozialen Steuerreform 2022 zu beachten.
Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche
Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung.
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.
Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der
grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der
EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.
Kurzfristige Vermietungen sind seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen
umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die zu komplizierten
Vorsteuerberichtigungen führen können.